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VG Berlin, 24.02.2010 - 12 K 1010.09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 VwGO, § 43 VwGO, § 60 VwGO, § 74 VwGO, § 91 VwGO
(Fortsetzungs-)Feststellungsklage - Zugangsberechtigung für einen Masterstudiengang bei bestandskräftiger Ablehnung; feststellender Teil des Bescheides; keine Erledigung; Feststellungsklage unzulässig; Subsidiaritätsgebot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 30.05.2000 - 2 B 417/99
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2010 - 12 K 1010.09
Der Kläger verkennt insofern diesen feststellenden Teil des streitgegenständlichen Bescheides (vgl. zur Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung einer Hochschulzugangsberechtigung Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 2 B 417/99 -, juris).